Presse 2010
Mehr Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf Weiterbildungszuschüsse
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- 02.08.2010
- - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Noch mehr Hessen können künftig Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung erhalten. Wie Wirtschaftsminister Dieter Posch am Montag mitteilte, gibt es die sogenannten Qualifizierungsschecks ab sofort auch für jüngere Teilzeitkräfte sowie betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder. „Wir wollen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, sich beruflich weiterzubilden und dadurch langfristig ihre Arbeitsplätze zu sichern. Systematische Weiterbildung sichert das Know-how im Unternehmen, motiviert die Beschäftigten und macht Hessen fit für die Herausforderungen der Zukunft“, sagte Posch.
Qualifizierungsschecks gibt es in Hessen seit 2008. Bislang waren sie reserviert für Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. Künftig haben auch Mitarbeiter gemeinnütziger Organisationen sowie Teilzeitkräfte unter 45 einen Anspruch. Die Schecks decken 50% der Weiterbildungskosten, sind aber auf höchstens 500 Euro pro Person und Jahr beschränkt. Finanziert werden sie aus dem Europäischen Sozialfonds.
Die neuen Förderrichtlinien dehnen den Kreis der Berechtigten auf Teilzeitkräfte mit höchstens 30 Wochenstunden aus. Ausbilderinnen und Ausbilder können den Qualifizierungsscheck für Weiterbildungen erhalten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen.
Qualifizierungsschecks erhält man bei den zuständigen Beratungsstellen; ihre Liste ist neben weiteren Informationen auf der Internetseite www.qualifizierungsschecks.de zu finden. Zudem gibt es das Info-Telefon 069 5919966-0.





