Presse 2009
Qualifizierungsscheck des Landes Hessen
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- 06.02.2009
- - Gießener Zeitung (online)
Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
Den interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen mit der Kreishandwerkerschaft Gießen, der IHK Gießen-Friedberg, der Technologieberatungsstelle beim DGB Hessen e.V. (TBS) und den Volkshochschulen des Landkreises Gießen sowie der Stadt Gießen insgesamt fünf Beratungsstellen für die Durchführung eines Beratungsgesprächs zur Verfügung.
Daneben berät im Landkreis Holger Fischer von der Qualifizierungsoffensive Landkreis Gießen in seiner Funktion als Qualifizierungsbeauftragter des Landkreises Gießen insbesondere Inhaber und Personalverantwortliche über das Förderprogramm.
Eine Recherche unter www.weiterbildung-giessen.de verschafft Interessenten zudem einen umfangreichen Überblick über aktuelle Kursangebote aus der Region Gießen. Gleichzeitig liefert das Weiterbildungsportal einen Überblick darüber, welche Kurse gefördert werden.
Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Förderungsberechtigten können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten. Gegenstand des Förderinstruments Qualifizierungsschecks sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Durch diese Vorgabe wird die Wichtigkeit der Bildungsberatung betont, um die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen.
Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt. Der Qualifizierungsscheck wird von der zukünftigen Bildungsteilnehmerin oder dem zukünftigen Bildungsteilnehmer beim Bildungsanbieter eingelöst die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Bildungsanbieter. Nach der Beratung erhält der Interessent bzw. die Interessentin das Beratungsprotokoll, auf dem Themen und Inhalte möglicher Weiterbildungen und nach Möglichkeit mindestens zwei Anbieter eingetragen sind.
Weiterbildung Hessen e.V. stellt daraufhin den Qualifizierungsscheck direkt an den Antragssteller aus. Wenn sich die zukünftige Bildungsteilnehmerin oder der zukünftige Bildungsteilnehmer für eine der Weiterbildungen auf dem Qualifizierungsscheck entschieden hat, meldet er sich bei dem Bildungsanbieter an.
Nach der Anmeldung sind 50 Prozent der Kursgebühr zu zahlen. Der Differenzbetrag wird durch den Qualifizierungsscheck gedeckt. Weitere Informationen und Kontaktdaten findet man unter der Internetadresseadresse www.qualifizierungsschecks.de.





